Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Oberdorf im Burgenland ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oberdorf.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1) teilweise vereinbar. 

Folgende Bereiche sind derzeit nicht allgemein barrierefrei: 

a) Unverhältnismäßige Belastung Wir sind der Ansicht, dass wir keine Medien verwenden, deren Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. 

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind manche PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für andere ältere, nicht barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in der Folge aus bzw. ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde Oberdorf im Burgenland liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. 

Trotz unseres engagierten Bemühens ist ein absolut barrierefreier Zugang leider nicht immer möglich. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zukommen zu lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie untenstehend unter „Feedback und Kontaktangaben".


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 
Diese Erklärung wurde am 25.08.2026 erstellt. 
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des 4a. Hauptstücks des Bgld. ADG und der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch eine von uns durchgeführte Selbstbewertung erfolgte. 

Feedback und Kontaktangaben 
Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns. Bei Fragen oder Feedback zur Website stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter +43 3352 6204-0 zur Verfügung. Wir werden uns umgehend mit Ihrem Anliegen befassen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Gemeindeamt Oberdorf im Burgenland 
Untere Hauptstraße 9 A-7501 
Oberdorf im Burgenland 
Telefon: +43 3352 6204-0 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durchsetzungsverfahren 
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Burgenland wenden. Diese nimmt über das Online-Formular (e-government.bgld.gv.at/antidiskriminierung) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 

Amt der Burgenländischen Landesregierung 
Antidiskriminierungsbeauftragte Mag.ᵃ Monika Dax 
Europaplatz 1 7000 Eisenstadt 
Telefon: 057-600 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, werden Lösungsvorschläge zur Beseitigung der vorliegenden Mängel unterbreitet; andernfalls wird die Beschwerde mit Begründung abgewiesen. In der Regel wird eine Beschwerde innerhalb von zwei Monaten bearbeitet.